

Am 28. März meldete sich der Präsident des Verbandes der privaten Hospitäler (PHA), Chalerm Harnpanich zu Wort und sagte, daß der Begriff „Notfallpatient“ nicht genau definiert sei und daß nicht nur bei den Patienten sondern auch bei den Krankenhäusern für Verwirrung sorgen würde
Am 28. März meldete sich der Präsident des Verbandes der privaten Hospitäler (PHA), Chalerm Harnpanich zu Wort und sagte, daß der Begriff „Notfallpatient“ nicht genau definiert sei und daß nicht nur bei den Patienten sondern auch bei den Krankenhäusern für Verwirrung sorgen würde.
Natürlich sei es Aufgabe der Krankenhäuser, die Patienten zu behandeln und medizinisch zu versorgen und man wolle schließlich helfen und Leben retten. Dazu sei es aber dringend Notwendig, genau festzulegen, wer oder welche Verletzung ein Notfall ist.
Zuerst einmal sollen die Patienten in zwei Kategorien aufgeteilt werden.
Patienten hatten sich in der Vergangenheit immer wieder darüber beschwert, daß die Notfallbehandlung in den Privatkrankenhäusern ganz abgelehnt wurde oder nur sehr mühsam anlief. Ab dem 1. April soll sich das ändern. Alle Krankenhäuser müssen Notfallpatienten aufnehmen, unabhängig davon, ob sie sich eine Behandlung leisten können oder nicht. Der Staat übernimmt für die ersten drei Tagen die Kosten, danach müssen die Patienten entweder selber zahlen, oder aber in ein kostengünstigeres Krankenhaus verlegt werden.
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