Verfassungsgericht und Staatsanwaltschaft können sich nicht einigen. Die Staatsanwaltschaft unterstützt die Regierung

Am 7. Mai meldete sich die Staatanwaltschaft unaufgefordert zu Wort. Man habe den Vorgang selber geprüft, das sei gesetzlich erlaubt

Am 7. Mai meldete sich die Staatanwaltschaft unaufgefordert zu Wort. Man habe den Vorgang selber geprüft, das sei gesetzlich erlaubt. Dabei konnte man keinen Verstoß gegen die Verfassung feststellen. Damit kritisiert nun auch die Staatsanwaltschaft den Beschluß des Gerichts.

Laut dem Gesetz, so die Staatsanwaltschaft, hätte das Verfassungsgericht die dritte Lesung der Gesetzesvorlage nicht mittels einstweiliger Verfügung verbieten dürfen. Richtig wäre es gewesen, wenn das Verfassungsgericht den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet hätte. Hätte man dann einen Verstoß gegen die Verfassung festgestellt, wäre der Vorgang an das Verfassungsgericht zurückgegangen.

Allerdings hatte das Gericht den Schritt „übersprungen“ und die dritte Lesung ohne ein Gutachten der Staatsanwaltschaft verboten.

Jetzt könnte ein weiterer neuer Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsgericht entstehen.

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