Politiker muß trotz Wahlfälschung nicht ins Gefängnis

Das Gericht befand Thammarak für schuldig, für die Wahl am 2. April 2006 einen Wahlhelfer bestochen zu haben.

Das Gericht befand Thammarak für schuldig, für die Wahl am 2. April 2006 einen Wahlhelfer bestochen zu haben. Der Wahlhelfer sollte die Ergebnisse der Wahl in den Computern der Wahlkommission verfälschen.

Der Wahlhelfer hatte damals 30.000 Baht für seine Dienste kassiert. Er wurde ebenfalls zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine Kaution wurde auf 300.000 Baht festgelegt. Somit blieb ihm ebenfalls das Gefängnis erspart.

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