22-jährige Schweizerin muss alle 30 Tage vor Gericht erscheinen

Die 22.jährige Schweizer Staatsbürgerin Tscherina Nora J. wurde am 25.

Die 22.jährige Schweizer Staatsbürgerin Tscherina Nora J. wurde am 25. Dezember 2012 von der Einwanderungsbehörde in Ranong angeklagt. Angeblich soll sie dort die auf dem Tisch liegende Kamera eines Mitarbeiters gestohlen haben.

Der Grund für ihren Besuch auf der Einwanderungsbehörde war, dass sie ihr Visum für drei Tage überzogen hatte und sich offensichtlich weigerte, die Strafe dafür zu bezahlen. Laut Aussage der Behörde soll beim Gang zur Toilette in ein leerstehendes Büro gegangen sein und eine dort auf dem Tisch liegende Canon PowerShot A640 entwendet haben. Daraufhin wurde die junge Frau festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.

Ins Rollen war das ganze gekommen, als die Mutter die 22-jährigen Ihre Tochter als vermisst gemeldet hatte. Offenbar wusste sie nicht, dass ihre Tochter in Untersuchungshaft saß und hat sich, nachdem sie mehr als drei Wochen von Ihrer Tochter nichts gehört hat, verständlicher Weise große Sorgen gemacht.

Nachdem sie erfahren hatte, dass ihre Tochter in Untersuchungshaft sitzt, hat sich die gute Frau sofort auf den Weg gemacht um ihre Tochter zu besuchen. Dann sorgte sie dafür, dass sich ein Richter um die Angelegenheit kümmerte und ihre Tochter gegen eine Kaution von 130.000 Baht auf freien Fuß setzte. Anschließend bedankte sie sich bei dem Richter für sein Verständnis.

Die Mutter ist nach Rücksprache mit ihrer Tochter der Ansicht, dass der angebliche Diebstahl der Kamera ein großes Missverständnis ist und durch eine schlechte oder falsche Kommunikation zwischen Ihrer Tochter, den Beamten und dem Dolmetscher entstanden ist.

Die Studentin der National University of Singapore kann zurzeit allerdings nicht aus Thailand ausreisen. Der Richter hat die Auflage erlassen, dass sich die 22-jährige alle 4 Wochen einmal bei Gericht melden muss. Erst wenn ihr fall geklärt ist, darf die Frau wieder in ihre Heimat zurück.

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